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Die Empowering Consumers Directive kommt

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2024/825, bekannt als "Empowering Consumers Directive", verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Verbraucherschutz im Zuge des ökologischen Wandels zu stärken. Unternehmen stehen dadurch vor neuen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Produkttransparenz und die Bekämpfung von Greenwashing und haben jetzt einiges zu beachten.

Was steckt hinter der Richtlinie?

Die Empowering Consumers Directive ist Teil des EU Green Deal und setzt neue Standards für den umweltfreundlichen Konsum. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen transparenter darzustellen und Verbraucher über ökologische Angaben, wie etwa Ökobilanz, Reparierbarkeit oder verwendete Materialien, ehrlich zu informieren.

Neue Pflichten für Unternehmen

Unternehmen müssen sich auf folgende Änderungen einstellen:

Recht auf Information: Verbraucher sollen klar und nachvollziehbar über die Nachhaltigkeit eines Produkts informiert werden.
Kennzeichnungspflichten: Neue Labels zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Ökodesign werden eingeführt.
Verbot von Greenwashing: Irreführende Werbung und unbewiesene Umweltversprechen sind künftig untersagt.
Geplante Obsoleszenz: Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts absichtlich verkürzen, sollen eingedämmt werden.

Ein zentrales Prinzip lautet: Unternehmen können nicht länger einfach behaupten, dass sie "grün" sind. Stattdessen müssen sie konkret darlegen, warum sie grün sind – und dies durch Fakten, Belege und nachvollziehbare Informationen untermauern. Aussagen zur Nachhaltigkeit müssen künftig mit Reportings, Nachweisen oder Berichten belegt werden und sind im Falle von Prüfungen transparent offenzulegen.

Das betrifft nicht nur Verbraucherkommunikation: Auch im Bereich Employer Branding greift die Richtlinie. Unternehmen dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr mit angeblicher Nachhaltigkeit ködern, wenn sie diese nicht nachweisen können. Wer sich als "grünes Unternehmen" positioniert, muss das auch gegenüber potenziellen Mitarbeitenden belegen können – sonst drohen rechtliche Konsequenzen.

Diese Regelungen gelten sowohl für physische als auch digitale Produkte und sollen Unternehmen zu mehr Unternehmensverantwortung und zur Kreislaufwirtschaft anregen.

Zeitplan, Geltung und Strafen

Die Empowering Consumers Directive wurde am 6. März 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 27. März 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben bis 27. März 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regeln für:

Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in der EU anbieten
Besondere Relevanz für Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von über 2 Millionen Euro, insbesondere im Onlinehandel oder mit Nachhaltigkeitskommunikation

Bei Verstößen drohen: Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherzentralen
Geldstrafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes oder mindestens 10.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes

Aktion Baum als verlässlicher Partner

Aktion Baum erfüllt bereits heute in der Regel die Reporting- und Berichtspflichten, die im Rahmen der neuen Richtlinie gefordert werden. Als Initiative mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz ist Aktion Baum ein verlässlicher Partner für Unternehmen, die zukunftssicher und rechtskonform handeln möchten.

Die Zusammenarbeit mit Aktion Baum kann konkret so aussehen, dass ein Unternehmen sagen kann: "Wir sind grün, weil wir gemeinsam mit der Non-Profit-Organisation Aktion Baum jedes Jahr Bäume in Deutschland pflanzen." Mitarbeitende können aktiv an den Pflanzaktionen teilnehmen, wodurch nicht nur ein positiver Umwelteinfluss, sondern auch ein starker Teamgedanke entsteht. Die Kooperation liefert dabei klare Kennzahlen: Anzahl und Arten der gepflanzten Bäume, Zahl der freiwilligen Helferinnen und Helfer sowie aussagekräftige Foto-Dokumentationen – alles Elemente, die im Sinne der neuen Richtlinie als valide Nachweise verwendet werden können.  Zudem können wir ab 2025 auch automatische Fortstandsberichte via Satellitenaufnahmen - und Analysen bereitstellen. 

Gemeinsam gestalten wir eine transparente, verantwortungsvolle und ökologisch tragfähige Zukunft.

 

 

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